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Steuertipps für die Steuererklärung
Mit den richtigen Steuertipps können Sie bei Ihrer Steuererklärung so richtig Steuern sparen.
Tipp für die Steuererklärung 1: Umzugskosten können, sofern Sie aus beruflichen Gründen veranlasst sind, bei der privaten Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen mindern. Für ledige und verheiratete gibt es unterschiedliche Umzugskostenpauschalen.
Tipp für die Einkommensteuererklärung 2: Für Behinderte Kind können Eltern einen Behindertenpauschbetrag beantragen. Je nach Behinderungsgrad gibt es unterschiedliche Beträge. Als Nachweis sollten Sie den Behindertenausweis des Kindes unaufgefordert dem Finanzamt zeigen, es reicht in der Regel eine Kopie oder eine Bestätigung des Versorgungsamt.
Steuerspartipp für die Einkommensteuererklärung 3: Als außergewöhnliche Belastungen können Sie Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Als Krankheitskosten zählen u.a. Arztbesuche, Krankenhausaufhalte, Medikamente, Krankengymnastik, Sehhilfen wie z.B. Brillen und Kurbesuche. Denke Sie daran, dass eine zumutbare Eigenbelastung vorab abgezogen werden muss. Bei Familien fällt diese Eigenbelastung in der Regel niedriger aus als bei Ledigen.
Weitere Steuertipps erhalten Sie u.a. im Internet oder bei Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Auch ein gutes Steuerprogramm liefert brauchbare Tipps und Tricks für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich.
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